2.3 Kenntnisnahme und Leistungsabgrenzung
Das Brautpaar hat Kenntnis genommen und erklärt sich mit den Preisen, dem Leistungsumfang sowie den Arbeitsbedingungen
des Fotografen einverstanden.
In dem vereinbarten Preis sind ausschließlich die im vorliegenden Vertrag sowie im zugehörigen Angebot ausdrücklich genannten
Leistungen und Materialien enthalten. Weitere Leistungen oder Materialien sind nicht Bestandteil dieses Vertrages
und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Die vereinbarte Leistungszeit beginnt zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt, unabhängig von tatsächlichen Verzögerungen
oder Änderungen im Tagesablauf.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND HAFTUNG
3.1 Anzahlung
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig.
Erst nach Zahlungseingang gilt der Termin als verbindlich reserviert.
3.2 Restzahlung
Der Restbetrag ist spätestens vor Beginn der Leistung am Hochzeitstag vollständig zu entrichten.
3.3 Leistungsvorbehalt
Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist der Fotograf nicht zur Leistungserbringung oder Auslieferung von Bildmaterial
verpflichtet. Verzögerungen verschieben sämtliche Fristen entsprechend.
3.4 Leistungszeit
Die vereinbarte Leistungszeit beginnt zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt, unabhängig von tatsächlichen Verzögerungen
oder Änderungen im Tagesablauf.
3.5 Verzögerungen und Mitwirkungspflichten
Verzögerungen im Ablauf, die durch das Brautpaar, Gäste oder externe Dienstleister verursacht werden, führen nicht zu einer
Verlängerung des vereinbarten Leistungszeitraums. Eine Überschreitung der gebuchten Zeit erfolgt ausschließlich gegen
Berechnung zusätzlicher Stunden gemäß der jeweils gültigen Preisliste.
Das Brautpaar stellt sicher, dass dem Fotografen während der Veranstaltung jederzeit ein ungehinderter Zutritt sowie die
Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Leistungen gewährt wird. Eingriffe, Behinderungen oder Einschränkungen
durch Gäste oder sonstige an der Veranstaltung beteiligte Personen sind vom Brautpaar zu unterbinden.
3.6 Höhere Gewalt (Leistungstag)
Kann der Fotograf aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. schwere Krankheit, Unfall, Tod, Naturereignisse
oder behördliche Anordnungen) die vereinbarte Leistung nicht erbringen, haften weder der Fotograf noch das
Brautpaar für die daraus resultierende Nichterfüllung des Vertrages.
In diesem Fall wird die vom Brautpaar geleistete Anzahlung vollständig erstattet.
Der Fotograf bemüht sich um einen gleichwertigen Ersatzfotografen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
3.7 Haftung bei vollständigem Bilddatenverlust
Der Fotograf haftet nicht für den vollständigen Verlust sämtlicher im Rahmen dieses Vertrages erstellter Bilddaten, sofern
dieser Verlust durch technische Defekte, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände verursacht wurde, die außerhalb
seines Einflussbereiches liegen.
In einem solchen Fall ist die Haftung des Fotografen auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen beschränkt. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. LIEFERUNG UND BEARBEITUNG
4.1 Die Bearbeitung und Lieferung der Fotografien richtet sich nach dem vom Brautpaar gebuchten Paket und dem darin
definierten Leistungsumfang.
Die Bearbeitung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang des Gesamtbetrages.
Die Lieferfrist beginnt ab diesem Zeitpunkt und beträgt – abhängig vom gebuchten Paket – maximal die im jeweiligen Angebot
definierte Dauer.
4.2 Das Brautpaar erhält die final bearbeiteten Fotografien im JPEG-Format.
4.3 Die unbearbeiteten Bilddaten (RAW-Dateien) verbleiben ausschließlich beim Fotografen. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.
5. RECHTE DES BRAUTPAARES
5.1 Das Brautpaar erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur privaten Verwendung der Fotografien.
5.2 Eine kommerzielle Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
6. RECHTE DES FOTOGRAFEN / VERÖFFENTLICHUNGSREGELUNG
6.1 Der Fotograf behält sämtliche Urheberrechte an allen im Rahmen dieses Vertrages entstandenen Fotografien.
Bei jeder Veröffentlichung der Fotografien ist der Fotograf als Urheber namentlich zu nennen, sofern dies technisch und räumlich möglich ist.
6.2 Das Brautpaar räumt dem Fotografen das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Fotografien zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere Website, soziale Netzwerke, Portfolios, Print- und Online-Medien, Ausstellungen und Wettbewerbe.
VERÖFFENTLICHUNGSWAHL (bitte ankreuzen):
HINWEIS: In diesem Fall wird ein Aufpreis von 20 % auf den Gesamtpreis des gebuchten Pakets erhoben.
6.3 Nicht-Veröffentlichung bedeutet, dass die Fotografien weder ganz noch teilweise öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die private Nutzung durch das Brautpaar bleibt hiervon unberührt.
7. Rücktritt und Terminverschiebung
7.1 Tritt das Brautpaar vom Vertrag zurück, verbleibt die geleistete Anzahlung als Ausfallhonorar beim Fotografen.
7.2 Eine Verlegung des Hochzeitstermins durch das Brautpaar gilt als Rücktritt vom Vertrag. Die Anzahlung verbleibt beim Fotografen.
Bereits angefallene Kosten sowie vorbereitende Leistungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Für einen neuen Termin ist ein neuer Vertrag abzuschließen.
8. Verschiedenes
8.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
8.2 Mit Unterzeichnung dieses Vertrages verlieren alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen ihre Gültigkeit.
8.3 Es gilt deutsches Recht.